Es werden für die Umweltbaubegleitung (UBB) viele unterschiedliche Begriffe genutzt, die jedoch nicht als Synonym verwendet werden sollten, da sie mit der Tätigkeit der Umweltbaubegleitung nicht gleichzusetzen sind. Im Folgenden Text werden die verschiedenen Begriffe zur besseren Differenzierung abgegrenzt und erläutert.
Die Bezeichnung Umweltbaubegleitung wurde 2006 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur förmlich eingeführt. Über die Jahre hat sich die Tätigkeit zu einem wichtigen Aufgabengebiet im Spektrum der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung entwickelt. Die Bezeichnung „Umwelt“-Baubegleitung hat sich zunehmend durchgesetzt, weil dieser Begriff dem umfangreichen Charakter der Tätigkeit entspricht. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) führt seine Fachpositionen über das Aufgabenfeld ebenfalls mit der Bezeichnung „Umweltbaubegleitung" und hat 2012 den Lehrgang "Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung" ins Leben gerufen. Auch in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen finden sich zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.
Die „Ökologische Baubegleitung“ wird oftmals als Synonym benutzt, ist jedoch nicht so präzise wie Umweltbaubegleitung. Der Begriff der „Umwelt“-Baubegleitung begrenzt sich im Gegensatz zum Begriff „ökologische“ Baubegleitung nicht nur auf ökologische Belange, sondern umfasst alle Belange des Umweltschutzes. Dennoch ist die ökologische Baubegleitung ein geläufiger Begriff und zuständige Behörden fordern häufig eine fachkundige ökologische Baubegleitung ein.
Die „Bodenkundliche Baubegleitung“ dient dem Vollzug der bodenschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, insbesondere der Vorsorge gegenüber schädlichen Bodenveränderungen (vorsorgender Bodenschutz). Der Bundesverband Boden e.V. erläutert mit dem BVB-Merkblatt - Band 2 (Auflage 2013) den Begriff wie folgt: „die Bodenkundliche Baubegleitung als eine fachliche Beratung bezeichnet, die vor allem für größere Bauvorhaben sinnvoll ist. Sie sollte von bodenkundlich ausgebildetem Fachpersonal mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen durchgeführt werden. Der Sachverständige übernimmt die Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf Baustellen. In Deutschland ist der Bodenkundliche Baubegleiter nicht verpflichtend eingeführt und daher meist nur beratend tätig. Diese Aufgaben können von den meisten Büros, die bodenkundliche Leistungen anbieten, durchgeführt werden. " Auch bei der Umweltbaubegleitung gehört das Schutzgut Boden zum Betrachtungsfeld der Tätigkeit dazu. Daher kann die Umweltbaubegleitung auch Bauvorhaben, die in den Boden eingreifen wie beispielsweise Hochbau, Tiefbau, Landschaftsbau oder Linien- und Flächenbauwerke (Infrastrukturtrassen, Rohstoffabbau) oder bei temporären Bodeneingriffen (z.B. Verlegung von Erdkabeln oder Transportleistungen), begleiten.
Der Bezeichnung „Umweltfachliche Bauüberwachung", oder auch ,,Ökologische Bauüberwachung" genannt, sind keine Synonyme des Begriffes Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung, denn es ergeben sich wesentliche Unterschiede zu Tätigkeiten der Umweltbaubegleitung. Wesentliche Aufgaben der Umweltfachlichen Bauüberwachung sind die Überwachung (Prüfung, Kontrolle und Sicherstellung) einer planungskonformen Herstellung des Objekts aus naturschutzfachlicher Sicht. Die Umweltfachliche oder Ökologische Bauüberwachung hat Weisungsbefugnissen gegenüber den ausführenden Firmen und Lieferunternehmen. Die Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung hingegen ist eine eigenständige Beratungsleistung, die die Begleitung des Bauvorhabens umfasst. Sie unterstützt den Vorhabenträger, dessen beauftragte Unternehmen und Bauleiter in besonderen Fragestellungen. Dabei besteht keine bauüberwachende Funktion. Die Umweltbaubegleiter arbeiten beratend mit der Bauüberwachung und Bauleitung zusammen, ohne dabei für den Auftragnehmenden direkt weisungsbefugt zu sein. Der Umweltbaubegleitende ist weder verantwortlich für die ordnungsgemäße Objektausführung, noch ist er für die mängelfreie Umsetzung der Baumaßnahme inklusive der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zuständig. Somit ist die Umweltbaubegleitung nicht mit einer umweltfachlichen Bauüberwachung, einer (ökologischen) Fachbauleitung oder der Objektüberwachung/ Bauüberwachung (BÜ) nach HOAI (z.B. Leistungsphase 8, Leistungsbild Freianlagen) gleichzusetzen oder zu verwechseln.
Die „Ökologische Bauleitung“ beschreibt Leistungen im Tätigkeits- und Verantwortungsbereich der ausführenden Firmen, die auf Handlungen und Abläufe des eigenen Unternehmens gerichtet sind und eine Art Selbstüberwachung im umweltfachlichen Bereich umfasst. Aber dieser Begriff kann auch mit den Leistungen einer „ökologischen Bauüberwachung" vergleichbar gemeint sein.