Kommunale Planungen, sowie konkrete Bauvorhaben, müssen die Vorgaben der regionalen Raumordnungspläne berücksichtigen. Je nach Größe eines Vorhabens sind zur Prüfung der raumordnerischen Belange entsprechende Verfahren (Raumordnungsverfahren, vereinfachte raumordnerische Prüfung) durchzuführen. Stehen einer Planung oder einem Vorhaben konkrete Ziele der Raumordnung entgegen, kann ein Antrag auf ein sog. Zielabweichungsverfahren bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die entsprechenden Vorabstimmungen sind grundsätzlich mit den zuständigen Planungsbehörden zu treffen, um die erforderliche Verfahrensart zu ermitteln und letztendlich festzulegen. Bei den vereinfachten raumordnerischen Prüfungen liegt die Zuständigkeit in der Regel bei den unteren Landesplanungsbehörde, bei Zielabweichungsverfahren und Raumordnungsverfahren bei den oberen Landesplanungsbehörden. Ebenfalls kann in diesem Zusammenhang zur geordneten Flächensuche eine Prüfung von Standortalternativen auf Gemeinde- oder Verbandsgemeindeebene erforderlich werden.
Enviro-Plan bietet die Erarbeitung aller erforderlichen Unterlagen für die Durchführung raumordnerischer Verfahren und steht zur Abstimmung des jeweiligen Prüfungsumfanges in engem Kontakt mit den jeweiligen Behörden.
Unsere Leistungen bei Raumordnungsverfahren
- Raumordnungsverfahren
- Vereinfachte raumordnerische Prüfungen
- Zielabweichungsverfahren
- Alternativenprüfungen