Enviro-Plan arbeitet überwiegend für die öffentliche Hand, weshalb viele unsere Leistungen auf den Bedarf für den öffentlichen Sektor ausgerichtet sind. Sollen Baumaßnahmen umgesetzt werden, die einem öffentlichen Zweck dienen oder überwiegend zur Ausübung staatlicher und kommunaler Funktionen benötigt werden, handelt es sich, um einen öffentlichen Bau. Diese Baumaßnahmen werden durch den öffentlichen Haushalt finanziert, weshalb kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzipien gelten. Die Vorbereitung und Durchführung von „öffentlichen“ Baumaßnahmen erfordern, aufgrund komplexer Finanzierungs- und Vergabebestimmungen, oftmals vorbereitende oder begleitende „besondere“ Planungsleistungen.
Insbesondere für kommunalen Großprojekte bieten wir spezielle Leistungen an, die die Realisierung dieser Baumaßnahmen ermöglichen. Hierbei werden folgende Leistungen unsererseits bearbeitet:
Im Rahmen der Projektvorbereitung/ Projektanbahnung:
- Leistungsphase 0
- Machbarkeitsstudie
- Masterplan
- Fördermittelantrag
- Bedarfsplanung
- Ermittlung Kostenrahmen
Im Rahmen der Projektbegleitung:
- Moderation / Beteiligung
- Planungspartizipation
- Projektmoderation
Leistungsphase 0
Die Leistungsphase 0 findet vor der HOAI-Phase 1 „Grundlagenermittlung“ Anwendung. Das zu planende Bauvorhaben ist vorerst eine vage Vorstellung des Auftraggebenden, die konkretisiert werden muss. Mit Hilfe eines Planungsbüros wird das geplante Bauvorhaben genauer eingeschätzt und die Planungsidee ausgereift. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben ist diese Vorstufe zur Leistungsphase 1 sehr sinnvoll. Die Leistungsphase 0 (LP 0) dient als Planungsgrundlage, die Fehlinvestitionen verringert und den Planungsprozess erleichtert.
Dabei sind unter anderem die Fragen zur Realisierbarkeit am angedachten Standort sowie Machbarkeit der Genehmigung zu prüfen. Weitere Prüfkriterien können die Größe des Vorhabens und die überschlägige Kostenermittlung darstellen. Zudem ist es sinnvoll möglichst frühzeitig zu prüfen, ob und wieviel Fördermittel zur Verfügung stehen. Des Weiteren können Ziele definiert, das zu planende Vorhaben beschrieben oder eine erste Skizze erstellt werden. Dadurch haben Auftraggebende vor Vergabe des Planungsauftrags an ein Planungsbüro bereits fundierte Kenntnisse über das zu planende Projekt.
Wir erstellen in enger Abstimmung mit unserem Auftraggebenden (AG) alle gewünschten Unterlagen, sodass der AG ein Überblick über die Planungsziele, den Projektverlauf und über die voraussichtlichen Kosten hat. Wir prüfen welche sonstigen planerischen Anforderungen noch auf Sie zukommen können. Projektierungsplanung, Kostenkalkulation, Maßnahmenbeschreibung sowie weitere notwendige Unterlagen für den Fördermittelantrag stellen wir gerne für Sie zusammen. Mit den dann vorliegenden Informationen können Sie Entscheidungsträgerschaften (Gremien) informieren und die Bürger und Bürgerinnen mitnehmen.
Wir führen die LP 0 sorgfältig durch, sodass einzelne Planungsschritte in den nachfolgenden Leistungsphasen 1 und 2 teilweise erstellt sind. Dadurch wird in der Gesamtplanungsvergabe die Vergütung dieser Teil-Planungsaufgaben der LP 1 und LP 2 gespart.
Mit allen wichtigen Planungsgrundlagen zur Hand können Sie den notwendigen Ausschreibungsverfahren qualifiziert zuschneiden und rechtssicher den Planungsauftrag öffentlich ausschreiben.
Machbarkeitsstudie
In einer Machbarkeitsstudie liegt der Untersuchungsfokus auf den möglichen Realisierungshindernissen und zeigt Lösungsstränge dazu auf. Realisierungshindernisse sind bei Bauvorhaben meist im genehmigungsrechtlichen Bereich (vielmals arten- und naturschutzrechtliche Problemstellungen) oder aufgrund nicht realisierbarer infrastruktureller Gegebenheiten (fehlende Zuwegungen, nicht vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, etc.) zu finden. Wir erstellen entsprechende Studien für den privaten wie auch kommunalen Bausektor und beraten Sie hierzu kompetent. Damit können Sie frühzeitig die richtigen Weichenstellungen veranlassen und vermeiden, dass sie bei fortgeschrittener Planung aufgrund versagter Genehmigung das Projekt stoppen müssen.
Masterplan
Ein Masterplan wird oft in der Flächenplanung/ Stadtplanung oder auch für größere Planungsobjekte (z.B. Sportstätten, Gewerbeareale, etc.) erstellt. Hiermit werden stadtplanerische Strategien und Handlungsvorschläge erarbeitet. Der Masterplan dient dabei als „Rahmen“ für die Entwicklung eines Gebietes. Oft dient der Masterplan auch als Rahmenplanung, sofern einzelne Bereiche des Gebietes in Abschnitten entwickelt werden sollen. Ein Masterplan wird auch aus Architekturwettbewerben oder in Bevölkerungsbeteiligungsforen entwickelt. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen hierzu über reichlich Erfahrung und entwickeln mit Ihnen gemeinsam entsprechende Masterplanungen.
Fördermittelantrag
Bei vielen kommunalen Bauvorhaben sind oft hohe Fördermittelbeträge von übergeordneten Stellen beantragbar. Oft sind hierzu jedoch qualifizierte Kostenermittlungen, Nachweise oder zur Beantragung besonders auf die jeweiligen Fördertopf abgestimmte Objektbeschreibungen zu erstellen. Wir unterstützen Sie hierbei sowohl in der Beantragung, der Erstellung der Antragsunterlagen, wie auch beim Abruf der jeweiligen Fördermittel.
Bedarfsplanung
Sofern für die Vergabe einzelner Planungsleistungen noch keine Klarheit über Umfang und Größe der angedachten Baumaßnahme ermittelt wurde, unterstützen wir Sie als kommunalen Bauberechtigten hierzu gerne. Die Bedarfsplanung ist unverzichtbarer Bestandteil bei der Planung und Realisierung von öffentlichen Projekten jeglicher Art. Aus den ermittelten Projektzielen ermitteln wir einen Bedarfsplan inkl. Raum- oder Flächenprogramm. Zudem werden in diesem Zuge die Bedarfsdeckung untersucht, sowie finanzielle und terminliche Rahmenbedingungen betrachtet. Dies vermeidet in der Folge Nachtragsforderungen von Planerseite oder die Streichung von bereits einkalkulierten Fördermitteln aufgrund der Überschreitung von förderfähigen Kennzahlen.
Kostenrahmen gem. DIN 276
Ermittlung Kostenrahmen gem. DIN 276 (überschlägige Kostenermittlung)
Da öffentliche Auftraggebende bereits die Planungsleistungen für das geplante Bauvorhaben je nach Honorarhöhen nach EU-Recht europaweit ausschreiben müssen (Beachtung der Schwellenwerte), ist bereits vor Vergabe der Planungsaufträge die voraussichtliche Honorarhöhe zu ermitteln. Hierzu ist der Kostenrahmen (Unterscheidung zur Kostenschätzung gem. DIN 276) auf der Grundlage der Bedarfsplanung der angedachten Maßnahme zu ermitteln. Diesen Kostenrahmen auf Basis der DIN 276 können wir Ihnen mit geringem Kostenaufwand für sie als klassischen kommunalen Auftraggeber qualifiziert und rechtssicher erstellen.
Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren um frühzeitig die Bürger*innen mit einzubeziehen
(Planungspartizipation, Moderation, Beteiligung, Projektmoderation)
Für ein nachhaltiges Planen und Bauen empfehlen wir die Beteiligung (Partizipation) betroffener Bürger*innen bzw. bei auch der späteren Nutzer*innen. Wir können Ihnen hierzu je nach Beteiligungsform aus einem breiten Instrumentenkasten das passenden Beteiligungsformat (z.B. Ideenwerkstadt, Zukunftswerkstatt, Zukunftskonferenz, etc.) anbieten und durchführen. Auch im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung verfügen wir über vielfältige Erfahrungen. Im kommunalen Bausektor ist durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorhandene Bürgerkritik frühzeitig erkennbar. Damit lassen sich Bürger*innen mit einbinden und die entstehenden Konflikte vermeiden oder minimieren. Die geplanten Bauvorhaben sind dadurch im Planungs- und Baustadium besser zu realisieren und teure Fehlinvestitionen werden vermieden. Zudem kann durch die Bürger*in- und Nutzer*inbeteiligung in der Regel der Vandalismus reduziert werden.