Artenschutz ist ein Teil des Naturschutzes, der sich vor allem mit dem Schutz von wildlebenden Populationen einzelner Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume (Biotope) beschäftigt. Durch das Verhindern oder zumindest durch das Verlangsamen des Artensterbens, soll der Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) gesichert werden.
Wir überprüfen, ob und inwieweit durch ihr Vorhaben artenschutzrechtliche Belange beeinträchtigt werden und erstellen für Sie die notwendigen Prüfungen und Stellungnahmen. Zudem bieten wir in den verschiedenen Artgruppen Erfassungsmethoden an, wie z.B. Erfassung mittels automatischen Rufdatenloggern oder Wärmebilderfassungen. Dabei stehen wir im engen Kontakt mit der aktuellsten Wissenschaft und arbeiten in der Grundlagenforschung, um die Erkenntnisse im Feld zu erhöhen. Darüber hinaus führen wir weitere vielfältige Maßnahmen wie u.a. Umsiedlungskonzepte, Raumnutzungsanalysen oder Konzepte zu Aufwertungsmaßnahmen durch.
Unser Personalstamm besteht aus erfahrenen Biologen*innen, Forstingenieuren*innen, Biogeographen*innen, Ornithologen*innen und Ökologen*innen. Da Landschaftsplanung und Artenschutz oft einhergeht, arbeiten wir auch oft abteilungsübergreifend zusammen.