Aufgrund der durch das Landesentwicklungsprogramm eröffneten Steuerungsmöglichkeit der Windenergie durch die kommunalen Bauleitpläne, wurde seitens der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer geordneten Steuerung von Flächen für die Windenergienutzung zu gewährleisten. Durch die Darstellung von Eignungsflächen in bestimmten Teilen des Verbandsgemeindegebietes wird der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschafft. In „substanzieller Weise Raum verschaffen“ bedeutet, dass der Windenergie im Außenbereich aufgrund der Privilegierung (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) genügend Platz bzw. eine angemessene Realisierungschance eingeräumt werden muss.
Der Verbandsgemeinderat hatte Ende 2015 die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2b i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim und umfasst eine Fläche von 17.361 ha. Unser Ressort Stadtplanung wurde beauftragt, zunächst ein Standortkonzept zu erarbeiten, um anhand klarer Kriterien geeignete Flächen für die Windenergie zu identifizieren. Aufbauend auf dem Standortkonzept wurden verschiedene Flächen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens untersucht und geprüft. Für das Aufstellungsverfahren wurden die erforderlichen Planungsunterlagen erarbeitet. Die im Rahmen des Standortkonzeptes ermittelten Potenzialflächen innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim wurden im Rahmen der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ planungsrechtlich gesichert und als Sondergebiete für die Windenergie ausgewiesen. Aufgrund einer Vielzahl von Stellungnahmen sowie sich im Laufe des Verfahrens ändernden Planungsvorgaben, wurde der Plan mehrmals offengelegt.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde am 30.10.2019 durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 S.1 BauGB wurde Ende 2019 der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim wirksam und rechtskräftig (§ 6 Abs. 5 S.2 BauGB).
Größe des Plangebietes 17.361 ha
Planungszeitraum: Januar 2016 bis Februar 2019