Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Energiepolitik, bei der Städte und Gemeinden Strategien entwickeln, um die Wärmeversorgung effizienter, nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) werden alle Kommunen des Bundes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, bis spätestens 30. Juni 2028 durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die kommunale Wärmeplanung findet sich vor allem im Energie- und im Baurecht sowie in den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen. Diese legen fest, welche Anforderungen an die Wärmeversorgung gestellt werden und welche Instrumente den Kommunen zur Verfügung stehen, um ihre Ziele zu erreichen. Insgesamt dient die kommunale Wärmeplanung dazu, die Energieeffizienz zu steigern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickeln wir einen individuellen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung für Ihre Gemeinde. Hierfür erstellen wir einen strategischen Fahrplan und leiten daraus Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung von Gebäuden, Industrie und öffentlichen Einrichtungen ab.
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Transformation bestehender oder die Errichtung neuer Wärmenetze. Unser Ressort Stadtplanung übernimmt neben der Planung auch die Beantragung von Genehmigungen und Fördermitteln.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten. Wir informieren Sie ausführlich und kompetent.

Unsere Leistungen bei der kommunalen Wärmeplanung

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielplanung
  • Entwicklung von Szenarien
  • Erstellung Wärmeplan