Das Ziel mehr Klimaschutz zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung zu realisieren, ist durch die konsequente Umsetzung der Energiewende möglich. Im Zuge der Energiewende muss der Verbrauch fossiler Energieträger, wie Erdöl, Erdgas und Kohle gesenkt werden und durch Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Windenergie, Wasser- und Solarkraft kontinuierlich ersetzt werden. Der Ausbau der regenerativen Energiegewinnung durch Wind, Wasser und Sonne wird sich in den kommenden Jahrzehnten weiter fortsetzen.
Die Ausbauziele können jedoch mit dem Ziel des Naturschutzgesetzes, das Landschaftsbild und das Erholungspotenzial zu schützen, kollidieren. Große, weithin sichtbare Bauwerke wie z.B. eine Windenergieanlage, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage oder ein Freileitungsmast (umgangssprachlich Strommast oder Hochspannungsmast genannt) sind konfliktträchtig, da sie von vielen Menschen mit wahrnehmbaren Veränderungen der Landschaft in Zusammenhang gebracht werden.
Im Rahmen der Landschaftsbildanalyse ist einzuschätzen, ob ein Bauwerk auf der geplanten Fläche mit dem Ziel des Naturschutzgesetzes, das Landschaftsbild und das Erholungspotenzial zu schützen, vereinbar sind oder nicht. Unser Ressort Stadtplanung kooperiert mit den Ressorts Landschaftsplanung und Geodatenverarbeitung, um eine gründliche Landschaftsbildanalyse zu erstellen. Bei einer Landschaftsbildanalyse beschreiben unser Fachpersonal unvoreingenommen die Landschaftsbildeinheiten in ihrer Qualität und Empfindlichkeit. Anschließend werden die möglichen Beeinträchtigungen durch das geplante Bauwerk objektiv aufgezeigt. Zudem werden die Auswirkungen auf Denkmäler sowie auf Erholungs- und Freizeitfunktionen betrachtet und bewertet. Im Rahmen dieser unabhängigen Bewertung der Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Denkmälern wird auf Visualisierungen und Sichtbarkeitsanalysen als Planungsinstrumente zurückgegriffen, welche die Bewertungen unterstützen.
Insbesondere für die Planung und Errichtung von Windparks spielt die Landschaftsbildanalyse eine relevante Rolle. So auch für das Bauvorhaben Windpark Schneifelhöhe in der Eifel. Elf Windräder sollen im Landkreis Bitburg-Prüm errichtet werden. Das Projekt haben Energieversorgung Mittelrhein (EVM), Thüga Erneuerbare Energien und Enova Power gemeinsam entwickelt. Enviro-Plan wurde beauftragt eine umfassende Landschaftsbildanalyse zu erstellen. Die Landschaftsbildanalyse erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Windparkvorhaben „Prüm/ Schneifelhöhe“. Anfang des Jahres 2024 wurden die elf Windräder genehmigt.
Der Standort der elf geplanten Windkraftanlagen (WEA) befindet sich im Norden der Verbandsgemeinde Prüm auf dem bewaldeten Fichtenforst und bis zu 670 Meter hohen und windigen „Schneifelrücken“. Das Planungsgebiet und die nähere Umgebung sind als Gebiete mit einer besonderen Bedeutung für die Erholung und den Tourismus gekennzeichnet und verfügen über naturschutzrechtliche Gebietsausweisungen. Daher wurden die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die WEA ausführlich bewertet und mit den Zielen der Schutzgebietsausweisungen und der übergeordneten Planungen genaustens abgeglichen. Zusätzlich wurden Visualisierungen und eine Sichtverschattungskarte erstellt. Die Aufnahme des Landschaftsbildes und der Sichtbeziehungen fand im Rahmen einer Ortsbegehung statt. Die geplanten elf Windenergieanlagen wurden durch die Visualisierung fotorealistisch dargestellt, wodurch die Wirkung des Windparks auf die Landschaft gut bewertet werden konnte.
Da eine WEA eine Gesamthöhe von rund 250 Metern erreicht, werden die geplanten Windkrafträder das Landschaftsbild kleinflächig, aber nachhaltig verändern. Aufgrund der geringen Größe des Eingriffs und der vorhandenen Vorbelastung kann das Windparkvorhaben „Prüm/ Schneifelhöhe“ nicht als unangemessen beurteilt werden, denn der Eingriff ins Landschaftsbild ist nicht grob verunstaltend. Das Resultat der Landschaftsbildanalyse ist, dass die geplanten WEA den Zielen von LEP IV, ROP und der Verordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der visuellen Auswirkungen nicht entgegenstehen.
Im Juli 2022 wurde für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 40.000 Blatt Papier in 100 Aktenordnern zur SGD-Nord gebracht. Das Planungsverfahren und die Genehmigung haben sich 10 Jahre in die Länge gezogen, dennoch hat sich das Warten ausgezahlt. Die rund 90 Millionen Euro teure Investition wurde im Januar 2024 genehmigt. Die elf genehmigten Windenergieanlagen in der Eifel werden über eine Leistung von je 5,7 Megawatt verfügen und damit rund 200 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Der Windpark wird rund 160 000 Menschen ein ganzes Jahr lang mit grüner Energie versorgen können. Der Baubeginn dieses Vorzeigeprojektes ist für nächstes Jahr terminiert, damit der Windpark Mitte 2026 in Betrieb genommen werden kann.